Der Vormund wird vom Gericht bestellt und vertritt die Rechte und Interessen des Kindes oder des Jugendlichen.
Der Bestellung geht ein Entscheidungsprozess im Jugendamt und bei Gericht voraus.
Die elterliche Sorge wird entzogen, wenn eine Gefährdung des Kindeswohls vorliegt.
Weitergehend arbeite ich mit den beteiligten Gerichten, Ämtern und Behörden sowie allen Menschen, die zu dem betroffenen Kind oder Jugendlichen und seinem Umfeld gehören, zum Wohl des Kindes und um seine Interessen und Rechte adäquat vertreten zu können.
Ich verstehe meine Vertretungstätigkeit als parteiliche, schützende, begleitende, stärkende und auf Entwicklung gerichtete Arbeit für Minderjährige.
Die Übernahme der sorgerechtlichen Vertretung erfolgt in freiberuflicher Berufsausübung.
Dipl.-Sozialarbeiterin
Berufsbetreuerin
Mitglied im Berufsverband der Berufsbetreuer/-innen e.V., (BdB e.V.), eingetragen im
Bdb-Qualitätsregister
Mitglied im Verein zur Etablierung der Einzelvormundschaft VEE e.V., eingetragen im VEE-Qualitätsregister